Zahlungsaufforderung von Fairmount Inkasso und Auer Witte Thiel im Auftrag der Aylo Billing Limited ?

Wer ist die Aylo Billing Limited?

Verbraucher berichten immer wieder über Zahlungsaufforderungen von Fairmount Inkasso oder der Kanzlei Auer Witte Thiel im Auftrag der Aylo Billing Limited. In den Schreiben werden meist Beträge für angebliche Online-Abonnements oder Mitgliedschaften geltend gemacht. Nicht selten kommen zusätzlich Inkassokosten, Anwaltsgebühren und Verzugszinsen hinzu.

Für Betroffene stellt sich daher die Frage, ob die Forderung berechtigt ist und weshalb sie überhaupt in Anspruch genommen werden.

Die Aylo Billing Limited ist ein Unternehmen, das Zahlungsabwicklungen für Online-Plattformen übernimmt. Nach außen tritt sie häufig im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Internetdiensten oder Abonnements in Erscheinung. Dabei geht es regelmäßig um digitale Inhalte, für die eine wiederkehrende Gebühr verlangt wird. Viele Verbraucher geben an, sie hätten sich lediglich registriert oder ein vermeintlich kostenfreies Angebot genutzt. Erst später erhalten sie eine Rechnung oder Mahnung über ein angeblich abgeschlossenes Abonnement. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und ob die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten wurden.

Welche Rolle spielen Fairmount Inkasso und Auer Witte Thiel?

Fairmount Inkasso ist ein Inkassodienstleister, der mit der außergerichtlichen Beitreibung offener Forderungen beauftragt wird. Die Kanzlei Auer Witte Thiel macht Forderungen anwaltlich geltend und verschickt entsprechende Zahlungsaufforderungen.

Ein solches Schreiben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung rechtlich durchsetzbar ist. Inkassounternehmen und Rechtsanwälte vertreten zunächst die Interessen ihrer Auftraggeber. Ob die zugrunde liegende Forderung tatsächlich besteht, ist eine rechtliche Frage, die im Zweifel geprüft werden muss.

Warum erhalten Verbraucher diese Zahlungsaufforderungen?

Häufig liegt der Hintergrund in Online-Registrierungen, bei denen Verbraucher ihre Daten eingegeben und dabei möglicherweise ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen. Teilweise wird über automatisch verlängernde Verträge gestritten, bei denen die Kündigungsfrist versäumt worden sein soll. In anderen Fällen bestreiten Betroffene, überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben. Auch die Frage der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und der transparenten Preisangabe spielt eine zentrale Rolle. Ob eine Zahlungspflicht besteht, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein wirksamer Vertragsschluss nachweisbar ist und ob die Entgeltpflicht klar und verständlich kommuniziert wurde.

So reagieren Sie richtig:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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